Allgemeine Geschäftsbedingungen

Corporate Food Catering GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1
Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern (nachfolgend: „Kunde“ genannt) und liegen allen unseren Vereinbarungen und Angeboten, auch allen zukünftigen, zugrunde und gelten ausschließlich.

1.2
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zustande gekommen ist. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringen.

1.3
Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Corporate Food® Catering GmbH  an den Kunden.

1.4
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Rezepturen, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Dritten dürfen diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht, auch nicht auszugsweise, zugänglich gemacht werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2
Zu einem wirksamen Vertragsabschluss bedarf es, neben dem Auftrag durch den Kunden, auch immer einer gesonderten Auftragsbestätigung durch uns, wobei diese auch konkludent durch unsere Leistungserbringung erfolgen kann.

2.3
Der Kunde verpflichtet sich, soweit für unsere Leistungserbringung erforderlich, die definitive und der Rechnung zugrunde liegende Gästezahl der Veranstaltung uns fristgerecht vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muss uns im Falle einer Erhöhung der Gästezahl um mehr als 100 Personen spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zugegangen sein. Erhöht sich die Gästezahl um weniger als 100 Personen verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn. Erhöht sich die im Auftrag genannte Gästezahl nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend der tatsächlichen Gästezahl anzupassen. Im Falle einer tatsächlichen Verringerung der Zahl der Veranstaltungsgäste im Vergleich zu der im Auftrag genannten Gästezahl stellt dies eine Teilkündigung des Vertrages durch den Kunden dar und nachfolgende Ziff. 8 (Kündigung) findet entsprechende Anwendung.

3. Leistungsumfang

3.1
Der gesamte von uns geschuldete Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der zwischen dem Kunden und uns schriftlich getroffenen Veranstaltungsvereinbarung. Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen uns und dem Kunden vereinbart werden.

3.2
Geringfügige Änderungen bei der Zusammenstellung einzelner Speisen können saison- oder qualitätsbedingt auftreten und begründen keine Ansprüche des Kunden.

3.3
Sollten durch Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, Lieferengpässen bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, sind wir berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

4. Preise und Zahlungen

4.1
Alle von uns genannten Einzelpreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

4.2
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit schriftlich kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Wir sind jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen, eine Lieferung Zug-um-Zug gegen Zahlung zu verlangen.

4.3
Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Akontorechnung über die Höhe der zu leistenden Anzahlung zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die spätestens bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein muss. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu.

4.4
Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt, sind wir berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die ursprünglich vereinbarten Preise angemessen um bis zu 5 % zu erhöhen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich unsere Beschaffungskosten im entsprechenden Zeitraum erhöht haben.

4.5
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstrittig sind.

5. Liefertermine und Leistungszeit

5.1
Liefertermine und Leistungszeiten  sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

5.2
Liefertermine und Leistungszeiten, auch soweit verbindlich vereinbart, beginnen allerdings erst, wenn der Kunde alle ihm bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilten Vorgaben bezüglich der bereitzustellenden Logistik und Infrastruktur vor Ort (Lage und Umfang der benötigten Medienanschlüsse, Absperrung, Ablade- und Lademöglichkeit, Stellplatz für Transportfahrzeuge usw.) vollständig und rechtzeitig erfüllt hat. Ebenso hat der Kunde alle anderen ihm obliegenden Verpflichtungen aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, damit die Liefertermine und Leistungszeiten für uns beginnen.

5.3
Wir sind zur Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse sowie verkehrsbedingte Verzögerungen bei der Anlieferung führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferungs- und Ausführungsfristen. Sollte eine Vertragserfüllung aus diesen Gründen unmöglich werden, haben beide Seiten das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts sind wir berechtigt, unsere bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und Auslagen gegenüber dem Kunden abzurechnen.

7. Mietgegenstände/Küchenequipment

7.1
Sämtliche für die Überlassung und Bereitstellung von Mietgegenständen durch uns vereinbarten Entgelte werden nach Kalendertagen berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Mietbeginn der Tag der Übergabe an den Kunden und als Mietende der Tag der Rückgabe an uns. Im Falle einer verspäteten Rückgabe schuldet der Kunde uns für jeden angefangenen Kalendertag das volle, hierfür vereinbarte Entgelt.

7.2
Dem Kunden obliegt eine Sorgfaltspflicht für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust der Mietgegenstände durch den Kunden, durch dessen Gäste oder durch in seinem Auftrag handelnde Dritte sind wir berechtigt, die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur sowie eventuell erforderliche Mietkosten für Ersatzgegenstände bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlingsaufwand von 10 % dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.3
Im Falle einer Beschädigung oder einer Zerstörung einschließlich Verlust von uns am Veranstaltungsort eingesetztem oder verwendetem Küchenequipment, die der Kunde oder in seinem Auftrag handelnde Dritte schuldhaft verursacht haben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur sowie eventuell erforderliche Mietkosten für Ersatzgegenstände bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur mit einem zusätzlichen Handlingsaufwand von 10 % gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Kündigung

8.1
Übt der Kunde ein ihm zustehendes gesetzliches Kündigungsrecht aus, ohne dass dies durch einen von uns zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst worden ist oder kündigen wir das Auftragsverhältnis unsererseits aus wichtigem Grund, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen. Die Höhe des pauschalierten Schadensersatzes beträgt bei einer Kündigung

– bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Netto-Vergütung
– bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der vereinbarten Netto-Vergütung
– bis einschließlich 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Netto-Vergütung
– bis einschließlich 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Netto-Vergütung
– danach 85 % der vereinbarten Netto-Vergütung.

8.2
Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass uns im Einzelfall tatsächlich ein geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale oder kein Schaden entstanden ist. Statt der Pauschale können wir gegenüber dem Kunden die uns zustehende Vergütung auch konkret berechnen, nach dem uns entstandenen Aufwand unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtpreise des Angebots. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Gewährleistung

9.1.
Die Abnahme bzw. Übergabe unserer Leistungen hat regelmäßig unmittelbar nach Lieferung bzw. Bereitstellung der Waren und Leistungen am vereinbarten Ort zu erfolgen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt vor Ort selbst oder durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter präsent zu sein. Im Falle der Nichtanwesenheit des Kunden oder eines Vertreters gilt spätestens der Zeitpunkt der auftragsgemäßen Nutzung als Abnahme.

9.2
Beanstandungen jeglicher Art, sei es wegen Sach- und Qualitätsmängeln, Abweichungen im Lieferumfang oder Falschlieferungen sind unverzüglich im Rahmen der Abnahme zu erklären. Danach verfallen sämtliche Minderungsrechte des Kunden.

9.3
Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit wir bei Auftragserteilung keine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben.

9.4
Eine Gewährleistung durch uns ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung entstanden ist.

9.5
Sollten unsere Leistungen wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, sind wir bei einer begründeten Mängelanzeige des Kunden berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraums den Mangel zu beseitigen, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerungen geschehen kann. Minderungsansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch rechtzeitige Nachlieferung beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war.

9.6
Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt im Übrigen Ziff. 10 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in Ziff. 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels, sind ausgeschlossen.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und in der Höhe auf die vereinbarte Netto-Vergütung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.2
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer gesetzlichen Vertreter, unserer Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10.3
Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen uns herleiten. Soweit wir oder unsere Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde uns von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

11. Sonstige Pflichten des Kunden

11.1
Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Veranstaltung hat der Kunde selbst und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einzuholen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass an dem von ihm ausgewählten Veranstaltungsort grundsätzlich die von uns zu erbringenden Leistungen möglich und zulässig sind. In jedem Fall hat uns der Kunde bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn darüber schriftlich zu informieren, ob und inwieweit besondere örtliche Gegebenheiten, Bestimmungen des Brandschutzes oder sonstige Vorgaben und Richtlinien des Veranstaltungsortes durch uns bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten sind.

11.2
Die gesamte Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Veranstaltung obliegt dem Kunden.

11.3
Die Anfertigung und insbesondere die Veröffentlichung von Videoaufnahmen unserer Leistungen bei der Veranstaltung durch den Kunden und/oder seine Gäste bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wurde unsererseits eine solche Zustimmung nicht erteilt, hat der Kunde in zumutbarer Weise dafür zu sorgen, dass auch seine Gäste diese Verpflichtung beachten.

11.4
Gegenüber dem von uns bei der Veranstaltung eingesetzten Personal sind allein wir weisungsberechtigt. In allen Fragen zu Ablauf und Organisation hat sich der Kunde an den ihm von uns benannten Ansprechpartner zu wenden.

12. Anzuwendendes Recht

Für die vorliegenden Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden sind ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche gerichtlichen Verfahren ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen  unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder erkannt hätten.  (Stand (12/2012)

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Kurse, Seminare und Special-Events im Kulinarischen Kompetenzzentrum

1. Allgemeine Bestimmungen

Für alle von der Corporate Food Catering GmbH („CFC GmbH“) angebotenen und im Kulinarischen Kompetenzzentrum, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern durchgeführten Kochkurse und gastronomischen Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Fachseminaren und Special-Events gelten die folgenden Bedingungen.

2. Leistungen

Inhalt und Umfang, der von uns gegenüber den Teilnehmern zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Die durchschnittliche Dauer einer Veranstaltung beträgt 3,5-5 Std. Bei Fachseminaren kann die Seminardauer variieren.

3. Anmeldung

Die Anmeldung eines Teilnehmers persönlich oder durch Dritte ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen können ausschließlich in schriftlicher Form (auf dem Postweg, per Fax oder als E-Mail) oder über das Anmeldeformular der betreffenden Veranstaltung auf der Homepage erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung des betreffenden Teilnehmers versenden wir zeitnah eine Anmeldebestätigung, mit deren Zugang der Vertrag zwischen uns und dem Teilnehmer bzw. dem Besteller (im Falle der Anmeldung des Teilnehmers durch Dritte) zustande kommt.

Bei Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, behalten wir uns vor, Anmeldungen nach Erreichen der Kapazitätsgrenze auf eine Warteliste zu setzen. Freiwerdende Plätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben.

4. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für den Kursteilnehmer sowie im Falle einer entsprechenden Anmeldung bei Kochkursen auch für den Essensbegleiter, ergibt sich aus unserer Anmeldebestätigung und beinhaltet die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die in der Anmeldebestätigung ausgewiesene Teilnahmegebühr ist im Voraus, auf das angegebene Konto zu überweisen. Erst nach Eingang der Teilnahmegebühr ist Ihr Platz verbindlich für Sie reserviert.

5. Stornierung

Wir weisen darauf hin, dass erst nach Ihrem Zahlungeingang Ihre Plätze verbindlich bei uns gebucht sind. Wir verkaufen Ihnen limitierte Event-Platzkarten. Eine Rückerstattung ist aufgrund der exklusiven Platzbuchung leider nicht möglich.
Wenn Sie an der Teilnahme Ihres gebuchten Events verhindert sein sollten, können Sie Ihre Platzreservierung selbstverständlich an eine andere Person/-en weitergeben. Wenn dies der Fall sein sollte, bitten wir um eine kurze Mitteilung per e-Mail.

6. Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen nach eigenem Ermessen abzusagen und neu zu terminieren, wenn Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben. Eine Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer über die Absage und Neuterminierung der Veranstaltung erfolgt unverzüglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren berechtigen zur Teilnahme an der neu terminierten Veranstaltung. Soweit im Einzelfall keine Neuterminierung der Veranstaltung durch uns erfolgt oder der betreffende Teilnehmer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, erfolgt auf Wunsch eine Rückzahlung der bereits geleisteten Teilnahmegebühren. Sonstige Ansprüche jeglicher Art uns gegenüber wegen der Absage von Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Anzeigepflicht

Der jeweilige Teilnehmer einer Veranstaltung ist verpflichtet, eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten und ähnliches vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.

8. Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen im Kulinarischen Kompetenzzentrum erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer. Der Veranstaltungsteilnehmer verzichtet gegenüber uns, unseren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und dem Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kulinarischen Kompetenzzentrums und Anlagen entstehen können, es sei denn, dass das schädigende Ereignis von uns, oder einem unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.

9. Schadensersatz

Schäden, die ein Teilnehmer während der Veranstaltung in den Räumlichkeiten und/oder den dort vorhandenen Gegenständen schuldhaft verursacht, sind vollständig zu ersetzen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: Juni 2014